Leasing per Definition
Mit dem Wort Leasing (to lease) ist in der Regel ein atypischer Mietvertrag gemeint, bei welchem dem Leasingnehmer ein Wirtschaftsgut gegen Gebühr zur Nutzung überlassen wird. Ein zur Nutzung überlassenes Fahrzeug gehört dem Leasingnehmer nicht, er kann lediglich für einen gewissen Zeitraum darüber verfügen und eine festgelegte Anzahl von Kilometern fahren. Mit seiner Leasingrate deckt der Leasingnehmer alle Kosten, die mit der Nutzung verbunden sind. Dazu zählen Wertverlust während der Laufzeit ebenso wie ein Profit für den Leasinggeber.
Vor allem für Selbstständige ist das Leasing eine vorteilhafte Alternative zum Erwerb. Die unternehmerische Liquidität bleibt erhalten, weil für die Anschaffung kein Kapital erforderlich ist. Leasingraten sind Betriebskosten und daher von der Steuer abzusetzen. Nach Ablauf des Vertrags geht das Leasingobjekt entweder ins Eigentum des Mieters über oder wird zurückgegeben. Wie genau der Ablauf ist, hängt im Wesentlichen von der Vereinbarung mit nachfolgend erklärten Formulierungen ab.
Leasing mit Vollamortisation
Bei einer Vollamortisation werden die gesamten Auslagen des Leasinggebers durch die Raten des Vertrags gedeckt. Dazu zählen Anschaffung, Finanzierungskosten, Verwaltungsaufwand und Überschuss. Rein theoretisch könnte das geleaste Fahrzeug am Ende der Laufzeit in den Besitz des Leasingnehmers übergehen. Eine Vollamortisation ähnelt jedoch sehr einer Fahrzeug-Finanzierung per Kredit und das führt in manchen Fällen zur Auseinandersetzung mit dem Finanzamt.
Auf den ersten Blick entstehen bei der Vollamortisation folgende Vorteile:
- Raten in gleicher Höhe erleichtern für den Leasingnehmer die Kalkulation
- Eine Schlussrate entfällt, daher muss keine Rücklage für die Übernahme am Ende der Laufzeit gebildet werden
- Sofern das Finanzamt den Vertrag anerkennt, sind die Leasingraten vollständig als Betriebskosten von der Steuer absetzbar
Teilamortisation – die verbreitete Art des Fahrzeugleasings
Der wesentliche Unterschied zur Vollamortisation ist, dass der Leasingnehmer mit seinen Raten nicht den gesamten Wert des Fahrzeugs inklusive Kosten und Gewinn bezahlt. Im Vertrag wird ein Restwert festgeschrieben. Zudem wird eine Regelung für die Begleichung getroffen. In den meisten Leasingverträgen wird die sofortige Bezahlung des Restwerts als Option zur Übernahme festgelegt. Finanziert wird dieser Restwert vom Leasinggeber nicht.
Alternativ kann das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben werden. Es findet eine abschließende Untersuchung statt, bei welcher eventuelle Schäden und der Tachostand in Augenschein genommen werden.
Über die im Vertrag vereinbarte Abnutzung hinausgehende Schäden müssen ebenso bezahlt werden wie mehr als bewilligt gefahrene Kilometer. In der Regel erhält der Leasingnehmer eine Abschlussrechnung nach der Rückgabe des Fahrzeugs. Sind keine Beschädigungen vorhanden und die Kilometer im vereinbarten Rahmen ist die Übergabe recht schnell und unbürokratisch beendet.
Die Teilamortisation resultiert in niedrigeren Raten, die als Betriebskosten voll absetzbar sind. Soll das Fahrzeug übernommen werden, ist rechtzeitige Kapitalbildung erforderlich. Meist wechseln jedoch Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit das Fahrzeug durch einen neuen Leasingvertrag. Teilamortisation ist beim Leasen die verbreiteter vorkommende Variante, weil dauerhaft niedrige Raten für Mieter interessanter sind. Allerdings muss die vereinbarte Laufzeit eingehalten werden, bei vorzeitiger Kündigung oder nicht bezahlten Raten drohen unter anderem Strafzahlungen.
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