Vermögenswirksame Leistungen für Lebensversicherung nutzen

VorsorgeVermögenswirksame Leistungen sind eine hervorragende Möglichkeit für Arbeitnehmer, um nebenbei Kapital aufzubauen. Prinzipiell gibt es unterschiedliche Varianten, die VL anzulegen. Dazu zählt auch die Lebensversicherung.

Vermögenswirksame Leistungen in Lebensversicherungen investieren

Gewährt ein Arbeitgeber oder Dienstherr vermögenswirksame Leistungen, kann der Arbeitnehmer frei entscheiden, in welche Art Sparform und in welchen Vertrag diese investiert werden sollen. Auch die anteilige Investition in verschiedene Anlageformen ist möglich. Gewährt der Arbeitgeber kein „Extragehalt“ für den Vermögensaufbau seiner Mitarbeiter, haben diese die Möglichkeit, VL aus ihrem Gehalt zu entrichten.

Generell besteht die Option, die entsprechenden Leistungen in Bausparverträge oder betriebliche Sparformen wie Aktienfonds zu steuern. Alternativ können VL für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Sparverträge für die Altersvorsorge zu besparen, worunter auch Kapitallebensversicherungen fallen.

VL sind steuerpflichtiges Einkommen

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass vermögenswirksame Leistungen stets als steuerpflichtiges Einkommen angesehen werden. Mithilfe der Arbeitnehmersparzulage ist unter Umständen eine staatliche Förderung möglich. Die Arbeitnehmersparzulage muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Voraussetzung zum Erhalt der staatlichen Förderung ist ein maximales zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 17.900 Euro für Alleinstehende, beziehungsweise 35.800 Euro für Zusammenveranlagte.

Eine Ausnahme gilt, sofern die VL für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt wird. In diesem Fall darf das Einkommen zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro nicht überschreiten. Ein Zugeständnis der staatlichen Förderung entfällt jedoch, sofern die vermögenswirksamen Leistungen in Sparverträge oder für die Altersvorsorge aufgewendet werden. Das heißt: Arbeitnehmer, die sich dazu entscheiden, ihre VL in Kapitallebensversicherungen zu investieren, erhalten keine Arbeitnehmersparzulage. Sie können die geleisteten Beiträge somit nicht steuerlich geltend machen und ihr zu versteuerndes Einkommen durch die Arbeitnehmersparzulage nicht verringern.

Beiträge zur Lebensversicherung als Sonderausgaben absetzen

Um dennoch einen gewissen steuerlichen Vorteil durch vermögenswirksame Leistungen in LV zu genießen, besteht die Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherungsverträge vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden. Sämtliche Lebensversicherungen, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, werden steuerlich nicht berücksichtigt. Eine Förderung ist somit nicht möglich. Daher empfiehlt es sich, VL nur dann in die Lebensversicherung zu stecken, wenn die jeweiligen Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Andererseits sollte von der Wahl der LV für vermögenswirksame Leistungen abgesehen werden.

Alternativen zur Lebensversicherung

Sollen die vermögenswirksamen Leistungen explizit für die Altersvorsorge genutzt werden, empfiehlt sich die Einzahlung in eine Riester- oder Rürup-Rente. Die Riester-Rente ist mit zusätzlichen staatlichen Zulagen (Grundzulage + Kinderzulage) verbunden. Ferner können die eingezahlten Beiträge samt Zulagen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Beiträge für die Rürup-Rente können dagegen prinzipiell als Sonderausgaben Berücksichtigung finden. Im Jahr 2019 werden 88 Prozent der eingezahlten Beiträge bedacht. Bis 2025 steigt der prozentuale Satz auf 100 Prozent.

Fazit

Einzahlungen von vermögenswirksamen Leistungen in Lebensversicherungen werden nicht durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Eine Steuerersparnis ist unter Umständen möglich, sofern die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Versicherungsvertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde. Prinzipiell empfiehlt es sich nicht, VL für die Vermögensbildung durch eine Lebensversicherung zu nutzen.

Alternativen können eine Riester Rente oder Rürup Rente sein. Beide Altersvorsorgelösungen sind verhältnismäßig risikoarm und steuerlich förder- beziehungsweise absetzbar. Eine weitere Möglichkeit wären risikoreiche Anlagestrategien wie Aktienfonds. Auch Bausparverträge können unter Umständen eine Überlegung wert sein.

Bilderquellen: © bounlow-pic / Fotolia

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