Vermögenswirksame Leistungen zur Darlehenstilgung nutzen

DarlehenstilgungVermögenswirksame Leistungen ( kurz: VL) werden auf freiwilliger Basis von Arbeitgeber gewährt. Sie werden zusätzlich zum Einkommen gezahlt und sind vielseitig verwendbar. Empfänger können damit Sparpläne verwirklichen oder sie zur Darlehenstilgung verwenden.

Möglichkeiten der vermögenswirksamen Leistungen?

Zunächst muss ein Arbeitnehmer herausfinden, ob er Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen hat. Auskunft dazu kann der Chef oder der Betriebsrat geben, der Anspruch ist entweder im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sowie in einer betrieblichen Vereinbarung festgelegt. Bei vorhandenem Anspruch beträgt die maximale Summe aktuell 40 Euro pro Monat, im Jahr, also 480 Euro.

Der Arbeitnehmer kann das Geld zum VL-Sparen nutzen und einen Sparplan mit einer Bank vereinbaren. Nachdem sechs Jahre eingezahlt wurde, folgt ein Jahr Ruhezeit. Das regelmäßige Ansparen resultiert in einer frei verfügbaren Summe von etwa 3.100 Euro bei einer Verzinsung mit 2%.

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Zudem ergeben sich für den VL-Sparer drei weitere Möglichkeiten. Die ideale Anlageform hängt vom zu versteuernden Einkommen, der Wohnsituation und der Risikobereitschaft ab.

VL zur Tilgung des Immobiliendarlehens nutzen

Die wohl sinnvollste Lösung ist für einen VL-Sparer mit Immobilienkredit, die monatlichen Leistungen auf das Konto des laufenden Darlehens zu überweisen. Damit wird die Rückzahlung verkürzt und es fallen weniger Zinsen an. Zudem sind die Zinsen für den ausgereichten Kredit meist höher als die eines Sparplans, weitere Vorteile ergeben sich aus der damit erreichten niedrigeren Belastung.

Allerdings ermöglicht nicht jede Bank die Tilgung durch Vermögenswirksame Leistungen, weil diese einer Sondertilgung gleichkommt, die zuvor mit dem Institut vereinbart werden muss.

Staatliche Zuschüsse beantragen

Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen vor Steuern 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro) nicht überschreitet, können zu den Vermögenswirksamen Leistungen Zuschüsse vom Staat beantragen. Der Bund beteiligt sich durch die Arbeitnehmerzulage mit einem Fördersatz von neun Prozent an der Tilgung des Immobiliendarlehens.

Beantragt wird die Arbeitnehmerzulage mit der jährlichen Steuererklärung zusammen. Beigefügt werden muss in der Anlage N eine Bescheinigung für die abgeschlossene VL-Sparform.

Nachteilig wirkt sich die Vorgehensweise des Finanzamtes aus, weil die gesamte Fördersumme erst nach Ablauf von sieben Jahren ausgezahlt wird und keine Zinsen erwirtschaftet.

Darlehenstilgung durch Vermögenswirksame Leistungen ohne Risiko

Durch eine Tilgung des bestehenden Baudarlehens verkürzt sich die Kreditlaufzeit und der Bauherr verschafft sich Spielraum für eine eventuell notwendige Anschlussfinanzierung. Im Gegensatz zur Möglichkeit VL-Fondssparplan gibt es bei der Tilgung eines bestehenden Immobilienkredits keinerlei Risiken. Vermögenswirksame Leistungen in Fonds zu investieren wird von Rendite mit dem Risiko auf erhebliche Verluste begleitet. Bei attraktiven Gewinnen will das Finanzamt mit 25 Prozent Abgeltungssteuer beteiligt werden.

Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtig

Es müssen Steuern und zudem Sozialabgaben entrichtet werden, weil das Bruttogehalt durch VL erhöht wird. Wenn der Arbeitgeber 40 Euro im Monat zum Gehalt überweist, gehen diese zwar direkt in die Tilgung oder eine andere Sparform. Die höhere Bruttolohnsumme resultiert jedoch in mehr Abgaben und in einem geringfügig niedrigeren Nettogehalt.

Bilderquellen: © fox17 / Fotolia

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