Kommt ein Haus in die Jahre, sind wichtige Modernisierungen und Sanierungen erforderlich. Diese dienen weniger der optischen Verbesserung, als der Effizienz eines Gebäudes. So profitieren Hausbesitzer älteren Jahrgangs von der neuen barrierefreien Ausstattung oder Käufer eines alten Hauses von der höheren Energieeffizienz in Form geringerer Verbräuche von Heizmaterialien. Um die Eigenheimbesitzer bei den verschiedensten Maßnahmen zu unterstützen, bieten Bund und Länder interessante staatliche Förderungen.
Staatliche Fördermittel für die Haus-Modernisierung
Für die Altbausanierung stehen unterschiedliche Fördermittel zur Auswahl. Dabei handelt es sich um sogenannte Einzel-Modernisierungen wie beispielsweise den Austausch der alten Heizanlage oder die Wärmedämmung eines Gebäudes. Alternativ stehen für Maßnahmen wie die energetische Sanierung des gesamten Gebäudes ebenfalls interessante Förderungen zur Auswahl. Welche staatlichen Förderungen man schlussendlich für die Modernisierung eines Hauses in Anspruch nehmen kann, hängt von der Maßnahme an sich ab.
Um welche Modernisierungsmaßnahme handelt es sich
Grundsätzlich wird zwischen Einzelmaßnahmen und der Komplett-Modernisierung eines Hauses im Sinne eines KfW-Effizienzhauses unterschieden.
Baufinanzierungsvergleich
Abhängig von Art und Weise der Modernisierungsmaßnahmen entscheidet sich, wer als Förderer auftritt:
- Einzelmaßnahmen wie Dach, Dämmung Fenster oder Gasbrennwertheizung fallen unter die KfW-Einzelförderung
- Einzelmaßnahmen wie Solarthermie, Holzheizung und Wärmepumpen fördert das Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- Komplettsanierung KfW Effizienzhaus – Hauptförderer KfW-Bank
- Bafa übernimmt die Förderung von Solarthermie, Holzheizung und Wärmepumpen
Während die Einzelmaßnahmen zur Modernisierung ausschließlich über die KfW-Programme oder die Programme des Bafa gefördert werden, erfolgt bei der Komplettsanierung eine kombinierte Förderung durch KfW und Bafa.
Was genau wird in welcher Höhe fördert die KfW-Bank?
Beantragt ein Hauseigentümer eine Förderung bei der KfW-Bank, um Einzelmaßnahmen zur Modernisierung seines Hauses umzusetzen, beträgt der Zuschuss durch die KfW 10% des investierten Betrags, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit. Wird die Investitionssumme als KfW-Kredit beantragt, entfällt dieser Zuschuss und an seine Stelle tritt eine langfristige Finanzierung über 10 Jahre mit einem effektiven Zinssatz von 1%.
Im Rahmen des Heizungs- oder Lüftungspaketes „Energieeffizienz“ erhöht sich die Förderung auf 15 %, maximal 7.500 Euro je Wohneinheit.
Die Förderung von Einzelmaßnahmen inklusive des Heizungs- und Lüftungspaket beträgt maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Folgende Modernisierungen an Häuseren zählen als Einzelmaßnahmen:
- Wärmedämmung von Geschossdecken, Dachflächen und Wänden
- Einbau neuer Fenster und Außentüren
- Tausch der bestehenden Heizung gegen Gasbrennwerttherme
- Installation einer Lüftungsanlage
- Optimierung und Neuinstallation von Rohrleitungen und Heizkörpern
- Optimierung der Wärmeverteilung durch hydraulischen Ausgleich bei bestehenden Heizanlagen
- Photovoltaikanlagen
Fördermittel durch die Bafa für regenerative Energien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandel konzentriert sich auf die Förderung von Maßnahmen unter Nutzung regenerativer Energien. Dazu zählen Solarkollektoranlagen (Solarthermie), Holzheizungen in Form von Pelletkesseln sowie Wärmepumpen.
- Solarthermie flächenabhängig – 2.000 bis 20.000 Euro
- Pelletkessel – 2.000 bis 3.500 Euro
- Wärmepumpen – 1.300 bis 4.500 Euro
Kombiniert der Antragsteller eine Solarthermie-Anlage mit einer Biomassenheizung wie die Pelletheizung oder einer Wärmepumpe, erhöht sich die Förderung um einen Bonus von 500 Euro.
Wichtige Voraussetzungen
Die Grundvoraussetzung, um eine Förderung für Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten, ist die Beantragung vor Baubeginn. Eine Ausnahme bildet die Bafa-Förderung, die spätestens 9 Monate nach Inbetriebnahme zu beantragen ist.
Eine weitere Voraussetzung bildet die zeitliche Einschränkung des Bauantrags für das Gebäude. Denn nur Gebäude, für die der Bauantrag bis 1. Februar 2002 gestellt wurde, sind förderungswürdig. Wird ein Heizungssystem nach den Vorgaben regenerativer Energien modernisiert, muss es mindestens zwei Jahre alt sein.
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