Restschuldversicherungen können jederzeit gekündigt werden
Das Problem, was bei einer vorzeitigen Kreditablösung eigentlich mit der Restschuldversicherung passiert, gehört erfreulicherweise zu den Schwierigkeiten, die nur auf den ersten Blick schwerwiegend sind. Tatsächlich ist es sehr unkompliziert: Die Restschuldversicherung kann zu jeder Zeit gekündigt werden.
Wird ein Darlehen vor der Zeit abgelöst, darf diese Kündigung sogar fristlos ausgesprochen werden, schließlich bezieht sich die Versicherung einen bestimmten Kredit – und jener existiert nicht mehr. Restschuldversicherungen sind (in der Regel) nicht übertragbar.
Rückzahlung bei vorzeitiger Kreditablösung
Anders ausgedrückt: Wer einen Kredit vorzeitig ablöst, der hat zu viel für die Restschuldversicherung bezahlt. Dieser Übertrag wird den Kreditnehmern zurückerstattet.
In aller Regel geschieht dies automatisch. Wurde die Kreditversicherung nicht bei der Bank abgeschlossen, bei der auch das Darlehen aufgenommen wurde, muss diesem Versicherungsgeber die vorzeitige Kreditablösung angezeigt werden.
Regelungen für Umschuldungen gelten analog
Wenn umgeschuldet wird, gelten die entsprechenden Regeln, die bereits erläutert wurden. Eine Umschuldung besteht schließlich daraus, dass ein Kredit vor der Zeit durch einen anderen abgelöst wird. Passiert die Umschuldung bei derselben Bank, so kann die Restschuldversicherung zum neuen Darlehen mitgenommen werden. Wenn der Kreditnehmer zustimmt, darf die Bank die Police umschreiben und an das neue Darlehen anpassen. Stammt der neue Kredit von einem anderen Darlehensgeber, so ist dies nicht möglich.
Mögliche Probleme bei der Umschuldung
Grundsätzlich gibt es nur ein Szenario, in der Gelder der Restschuldversicherung verloren werden. Wer umschuldet, aber für das neue Darlehen keine Restschuldversicherung vornimmt, erhält von der Police nur die für den alten Kredit zu viel bezahlten Beträge zurück. Der Rest wird einbehalten, obwohl das neue Darlehen ohne entsprechenden Versicherungsschutz auskommt.
Vertragsklauseln: Ausschluss der Rückzahlung ist illegal
Einige Banken haben in der Vergangenheit versucht, eine Rückzahlung von Beträgen der Restschuldversicherung bei einer vorzeitigen Kreditablösung über den Kreditvertrag auszuschließen. Diesbezüglich existiert zwar noch kein höchstrichterliches Urteil, doch seit 2010 haben sich immer wieder Gerichte, Juristen und Verbraucherschutzzentralen mit dieser Frage beschäftigt.
Die einhellige Meinung lautet: Solche Klauseln sind illegal, da ein Kostenbehalt für eine nicht zu erbringende Leistung vorgesehen ist. Durch die massiven Kosten für eine Restschuldversicherung (durchschnittlich 1500 bis 2000 Euro) würden die Banken so häufig Beträge im drei- oder sogar vierstelligen Bereich einbehalten. Die anteilige Rückzahlung sollte deshalb in jedem Fall gefordert werden.
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