Notargebühren beim Immobilienkauf: Gebühren durch den Notar

notargebühren immobilenkaufWenn Immobilien ihren Besitzer wechseln, bedarf der Kaufvertrag der Beurkundung durch einen Notar. Dieser holt zudem die für den Eigentumswechsel erforderlichen Dokumente ein und leitet sie zusammen mit dem Kaufvertrag an das Grundbuchamt mit der Bitte um Umschreibung des Grundbuches weiter.

Für diese geleistete Arbeit erhält der Notar eine Gebühr, die sich nach der Kostenordnung richtet – Die sogenannte Notargebührenordnung.

Der Gesamtkaufpreis ist entscheidend

Die Höhe der Notarkosten bei einem Immobilienkauf sind abhängig von dem Betrag, den die Vertragsparteien haben beurkunden lassen. Damit richten sich die Kosten nicht zwingend nach dem Kaufpreis der Immobilie. Vielmehr kann bei einem Immobilienverkauf auch Mobiliar – eine Einbauküche bzw. -schränke – mit verkauft werden, das zwar den Kaufpreis der Immobilie reduziert, letztlich aber durch den Käufer bezahlt werden muss.

All diese Positionen erhalten im Kaufvertrag einen finanziellen Wert, auf dessen Grundlage die Notargebühren berechnet werden. Damit sind aber auch alle im Zusammenhang mit dem Eigentumswechsel entstandenen Kosten abgegolten, sodass sich auf der Rechnung des Notars an den Käufer lediglich noch die Positionen für Porto- bzw. Schreibauslagen wieder finden dürfen.

Baufinanzierungsvergleich

Wohnkredit Big Size 728x90

Grundbucheintragung der Immmobilienfinanzierung

Da die Käufer von Immobilien die Finanzierung des Kauf in den meisten Fälle mit Hilfe eines Kredites von einer Bank bewerkstelligen, sind auch diese Darlehen entsprechend im Grundbuch einzutragen. Auch in solchen Fällen bedarf die Eintragung der vorherigen Beurkundung durch einen Notar. Die Notargebühr richtet sich dabei nach der Höhe des Darlehensbetrages zuzüglich evtl. Porto- und Schreibauslagen.

Im Detail: Die Kostenordnung der Notare

Gemäß § 17 Absatz 1 der Bundesnotarordnung sind alle Notargebühren in einem sozial orientierten Gebührensystem in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zu erheben. Diese Regelung soll es jedem Bürger ermöglichen, notarielle Amtsdienste vermögensunabhängig in Anspruch zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund ist die Kostenordnung so gestaltet, dass sich die Gebühren ausschließlich nach der Bedeutung eines Geschäfts und nicht nach der Schwierigkeit und dem Aufwand für den Notar bemessen. Dabei ist für jede Geschäftsart ein bestimmter Gebührensatz vorgesehen, der gestaffelt nach Geschäftswert die konkrete Notargebühr ergibt.

1. Beispielrechnung: Der Wohnungskauf

Beim Kauf einer Eigentumswohnung im Wert von 160.000 Euro werden die Notarkosten laut einer offiziellen Beispielrechnung der Bundesnotarkammer wie folgt berechnet:

  • Vertragsbeurkundung mit der doppelten Gebühr gemäß § 36 Abs. 2 KostO: 594,00 Euro
  • Vollzugstätigkeit mit der halben Gebühr gemäß § 36 Abs. 1 KostO: 148,50 Euro
  • betreuende Tätigkeit mit der halben Gebühr gemäß § 36 Abs. 2 KostO: 66,00 Euro
  • sonstige Betreuungskosten
  • Schreib- sowie Verwaltungsauslagen (Telefon, Porto, 0,15 bis 0,50 Euro pro Seite)
  • Umsatzsteuer: 19%

Die Berechnung der sonstigen Betreuungs-, Schreib- und Verwaltungskosten kann von Notar zu Notar variieren. Ebenfalls unterscheidet sich die Kostenordnung in Ost- und Westdeutschland. Die gewählten Beispielsrechnungen wurden nach der westdeutschen Gebührenordnung vorgenommen.

2. Beispielrechnung: Die Grundbucheintragung

Der Eintrag in das Grundbuch erfolgt ebenfalls anhand der bestehenden Kostenordnung und umfasst die

  • Vertragsbeurkundung,
  • Vollzugstätigkeit,
  • Betreuungs-, Verwaltungs- und Schreibkosten
  • sowie die Umsatzsteuer.

Bei einem Grundstückswert bzw. -kaufpreis von 20.000 Euro liegen die Notarkosten bei mindestens 144 Euro (ohne Umsatzsteuer). Bei einem Grundstückswert von 80.000 Euro sind es laut KostO mindestens 354 Euro (ohne Umsatzsteuer). Die genannten Mindestbeträge beziehen sich auf die Beurkundungskosten laut der Kostenordnung (Deutschland West). Hinzu kommen Umsatzsteuer (19%), Verwaltungs-, Schreib- und gegebenenfalls zusätzlich in Rechnung zu stellende Betreuungskosten.

Letztendlich doch günstiger

Gut zu wissen: Auch wenn die Notargebühren zunächst den Erwerb oder den Bau einer Immobilie in Deutschland augenscheinlich verteuern, hat eine international, vergleichenden Studie der Harvard University 2007 bewiesen, dass das Notarsystem die Transaktionskosten eines Immobilienkaufs insgesamt senkt.

Bilderquellen: © Iurii Sokolov / Fotolia

Comments are closed.