Privater Hauskauf kann nicht abgesetzt werden
Die Kosten für die eigenen vier Wände sind extrem hoch – bedauerlicherweise gilt dies schon für die Zinsen der meisten Kredite, unabhängig davon, dass jene sehr günstig sind. Gerne würde man deshalb wenigstens die Kreditzinsen beim Finanzamt angeben. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn es sich um einen privaten Hauskauf handelt. Alle Ausgaben, die mit jenem zusammenhängen, können nicht steuerlich abgesetzt werden. Die Kreditzinsen fallen ausdrücklich unter diese Regelung.
Kreditzinsen bei betriebliche oder zu vermietende Immobilien
Anders sieht es allerdings aus, wenn die Immobilie betrieblich genutzt oder aber vermietet werden soll. In beiden Fällen betrachtet das Finanzamt die Kreditzinsen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben und gestattet die volle steuerliche Absetzbarkeit. Allerdings sind die Behörden etwas misstrauisch – insbesondere bei Mischgrundstücken.
Als Beispiel: Zwei Doppelhaushälften werden gekauft, eine wird privat bewohnt und die andere vermietet. Das Finanzamt verlangt hier strikt getrennte Unterlagen, um die steuerliche Absetzbarkeit im vollem Umfang zu gewähren. Generell sieht es das Amt gerne, wenn für den Kredit (und die Zinsen) ein getrenntes Konto geführt wird.
Baufinanzierungsvergleich
Dies bedeutet, die gesamte Finanzierung für die gewerbliche oder zu vermietende Immobilie soll über eine separate Kontoverbindung geführt werden. Für das Beispiel der Doppelhaushälften gilt: Idealerweise werden schon zwei Darlehen aufgenommen (privat und gewerblich), um die klare Zuordnung zu gewährleisten.
Die Regelung für gemischt genutzte Immobilien
Häufig ist es bei einem privaten Hauskauf ist allerdings so, dass nicht die gesamte Immobilie privat gebraucht wird, sondern eine sogenannte Mischnutzung vorliegt. Es befindet sich beispielsweise ein Arbeitszimmer in dem Haus. Unter Umständen kann man nun zumindest einen Teil der Kreditzinsen von der Steuer absetzen. Allerdings kommt hier nicht die Arbeitszimmerregelung zum Einsatz.
Bei jener darf im Größenverhältnis abgesetzt werden: Wenn das Arbeitszimmer beispielsweise 10 Quadratmeter einer 60 Quadratmeter einer Wohnung einnimmt, dürfen ein Sechstel der Kosten abgesetzt werden. Dies ist bei den Kreditzinsen für die Finanzierung des Hauskaufs nicht der Fall!
Es dürfen bei einer Mischnutzung lediglich 2% der Zinsen abgesetzt werden. Und bedauerlicherweise ist dies auch nur dann der Fall, wenn das Arbeitszimmer unabdingbar ist. Dies muss nachgewiesen werden. Wer beispielsweise ein Büro nur führt, um in Ruhe Briefe schreiben zu können, darf nichts absetzen.