Kreditnehmer, die hinsichtlich ihrer Bonität Defizite aufweisen, müssen nicht selten mit einer Ablehnung des Finanzierungsgesuchs rechnen. In einem solchen Fall ist es jedoch noch möglich, einen Bürgen hinzuzuziehen, der für die Rückzahlung des Kredites einsteht. Bringt dieser die nötigen Voraussetzungen mit, kann die Bank auch bei einer eher mäßigen Bonität des Hauptantragstellers noch eine Zusage erteilen.
Die Vorteile und Nachteile im Überblick
Voraussetzung für eine Bürgschaft ist das Bestehen eines Schuldverhältnisses. Im Falle eines Kredites besteht dieses Verhältnis meist zwischen einer Bank und einer Privatperson. Kann letzterer nicht die von der Bank geforderten Sicherheiten erbringen, bietet sich ihm immer noch die Möglichkeit, einen Bürgen in das Geschäft mit einzubinden. Dieser wird durch den Bürgschaftsvertrag dazu verpflichtet, die Schuld gegenüber der Bank, also in diesem Falle den Kredit, genau dann zurückzuzahlen, wenn der Darlehensnehmer selbst zahlungsunfähig wird.
Vorteile
- trotz schlechter Bonität: Der Kreditnehmer hat auch bei geringem Einkommen noch die Möglichkeit, ein Darlehen von der Bank zu erhalten.
- trotz Schufaeintrag: Der Interessent bekommt auch dann noch eine Finanzierung, wenn er bereits anderweitig Verpflichtungen aus laufenden Krediten zu erfüllen hat.
- Günstigere Konditionen: Auch wenn es keine Voraussetzung für Darlehensvergabe ist, kann durch das Einbringen einer Bürgschaft beispielsweise zu günstigeren Zinssätzen führen.
Nachteile
- Schufaeintrag: Die Bürgschaft wird wie ein Kredit behandelt und kann demnach eine eigene Kreditaufnahme verhindern.
- Das finanzielle Risiko kann das Verhältnis zwischen den beteiligten Personen langfristig stark belasten.
Es wird dabei im Einzelnen festgelegt, ob der Bürge die komplette Summe zurückzuzahlen hat, oder ob er nur zeitweise einspringt, um den Kapitaldienst zu übernehmen. Darunter wird die regelmäßige Zahlung von Zinsen und Tilgung verstanden. Es kann daher sein, dass der Bürge nur kurzzeitig die Zahlungen übernimmt oder bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit, was eher der Regel entspricht, sofern der Kreditnehmer währenddessen zahlungsunfähig bleibt.
Hohe schuldnerische Verpflichtung
Bei einem Bürgschaftskredit haftet der Bürge in der Praxis meist selbstschuldnerisch. Das bedeutet, dass die Bank gegenüber ihm sofort Ansprüche geltend machen kann, kommt der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend nach. Es ist dann auch nicht erforderlich, dass sie zuerst eine Zwangsvollstreckung gegen den Kreditnehmer einleitet. Wird das Darlehen über eine sehr hohe Summe ausgestellt, kann auch eine sogenannte Höchstbetragsbürgschaft eingegangen werden. Er haftet dann nur bis zu einem bestimmten Betrag. Darüber hinaus bestehen keinerlei Verpflichtungen mehr.
Ist der Bürge den Forderungen der Bank nachgekommen, besteht nun seinerseits ein Anspruch gegenüber dem Gläubiger. Er kann vom Gläubiger Ersatz verlangen für die von ihm getätigten Zahlungen. Es ist also ersichtlich, dass ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen beteiligten Personen erforderlich macht. Daher ist es in der Praxis auch nicht selten, dass Angehörige oder Freunde als Sicherheitsgeber auftreten.
Banken prüfen die Kreditpartner auf Eignung
Im Zuge der Rechtsprechung gab es schon eine Vielzahl an Fällen, in denen Bürgschaftsverträge als nichtig eingestuft wurden. Der Vertrag kann beispielsweise dann nicht Zustandekommen bzw. wird als sittenwidrig bewertet, wenn bereits im Vorfeld der Kreditaufnahme feststeht, dass der Darlehensnehmer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht dazu in der Lage sein wird, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Das Wesen der Bürgschaft liegt schließlich darin begründet, sowohl Kreditnehmer als auch Gläubiger vor unvorhersehbaren Ereignissen zu schützen, die eine Zahlungsunfähigkeit nach sich ziehen kann.
Auch in Fällen, in denen ein potenzieller Sicherheitsgeber nachweislich zu unerfahren ist, um das finanzielle Risiko abschätzen zu können, kann ein Bürgschaftskredit sittenwidrig und damit nichtig werden. Bemessen wird dieser Umstand an seiner geschäftlichen Erfahrung und/oder dem Stand seiner Ausbildung. Es ist dabei stets auch eine Angelegenheit der Bank, festzustellen, ob der Bürge als solcher auch für das vorliegende Kreditgeschäft geeignet ist. Dabei wird auch dessen Bonität geprüft, die in der Regel alle Voraussetzungen erfüllen sollte, die sonst der Kreditnehmer selbst zu erbringen hätte. Ganz konkret hat dies zu bedeuten, dass ein regelmäßiges Einkommen vorhanden sein sollte, welches möglichst aus nicht selbständiger Arbeit stammt. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Zudem wird auch beim Bürgen eine Schufaauskunft eingeholt, um zu prüfen, ob seinerseits bereits Verpflichtungen aus anderen Finanzierungen bestehen.
Häufig von Selbständigen genutzt
Bürgschaftskredite sind aber nicht nur dann eine Alternative, wenn ein geringes Einkommen oder ein negativer Schufaeintrag das Zustandekommen des Vertrages gefährden. Auch Selbständige und Freiberufler ziehen diese Kreditvariante oft in Betracht, obwohl sie die Voraussetzungen eigentlich erfüllen könnten. Der Grund dafür liegt meist darin, dass Banken ein regelmäßiges Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit einfordern. Diese bietet nämlich den Vorteil, dass sich auch zukünftige Einkünfte beim Kreditnehmer relativ genau vorherbestimmen lassen. Bei Selbständigen unterliegen die Einkünfte jedoch gelegentlich starken Schwankungen und können somit bei der Kreditaufnahme eine Bürgschaft erforderlich machen, dessen Einkommen langfristig als stabil eingestuft wird.
Bilderquellen: © jeremias münch / Fotolia