Riester Rente und Rürup Rente gleichzeitig nutzbar?

Sowohl die private Riester Vorsorge wie auch die Rürup Rente bieten staatliche Förderungen an. Zukunftsorientierte Sparer stellen sich in diesem Kontext immer wieder die Frage, ob eine gleichzeitige Nutzung von Riester- Rente und Rürup Rente – für die höchstmögliche Vorsorge und Steuervorteile – möglich und sinnvoll ist.

Riester Rente und Rürup Rente gleichzeitig möglich

Prinzipiell ist es möglich, parallel einen Riester und einen Rürup Vertrag zu besparen. Allerdings gibt es einige Regelungen bezüglich der Förderberechtigung. So ist beispielsweise nicht jeder Bundesbürger zulageberechtigt, der einen Riester Vertrag bespart.

Riester Rente besparen: Zulageberechtigung berücksichtigen

Bei der Riester Rente handelt es sich um eine private Rentenversicherung, die einerseits mittels staatlicher Zulagen und anderseits durch individuelle Steuerbegünstigungen gefördert wird. Zu berücksichtigen ist, dass nicht jeder Riester Sparer tatsächlich förderungsberechtigt ist. Zu unterscheiden ist zwischen unmittelbar zulageberechtigten Personen, mittelbar zulageberechtigten Personen und nicht zulageberechtigten Personen.

unmittelbar zulageberechtigte Personen: prinzipiell alle rentenversicherungspflichtigen Personen und Amtsträger. Hierunter fallen auch Selbstständige, die innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, ebenso Arbeitslose, Erwerbs- und Dienstunfähige sowie Kindererziehende.

mittelbar zulageberechtigte Personen: Personen, deren Ehe- oder Lebenspartner unmittelbar zulageberechtigt ist. Voraussetzung ist, dass die mittelbar zulageberechtigte Person selbst mindestens 60 Euro pro Jahr in einen eigenen Riester-Vertrag einzahlt.

nicht zulageberechtigte Personen: Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, verkammerte Berufe, geringfügig beschäftigte Personen, sofern sie einen Widerspruch zur Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung eingereicht haben, Altersrentner, nicht rentenversicherungspflichtige Studenten.

Nicht zulageberechtigte Personen sollten prinzipiell von dem Abschluss einer Riester Rente absehen. Sie erhalten weder die staatliche Grundzulage noch eventuell mögliche Kinderzulagen oder Steuerbegünstigungen. Eine Kombination von Riester Rente und Rürup Rente ist in diesem Fall nicht sinnvoll. Unmittelbar und mittelbar zulageberechtigte Personen können dagegen durchaus von einer Kombination beider Rentenverträge profitieren.

Rürup Rente: hier wird jeder berücksichtigt

Etwas anders sieht es bei der Rürup Rente aus. Zum einen sieht die Rürup Rente keine Zulagen vor. Andererseits besteht die Möglichkeit, jährlich geleistete Beiträge teilweise steuerlich abzusetzen. Im Jahr 2019 können Sparer ihre Rürup-Beiträge zu 88% von der Steuer absetzen. Die maximale Steuerentlastung beträgt 21.388 Euro pro Jahr. Bis 2025 ist eine 100%-ige Berücksichtigung der Beiträge geplant. Berücksichtigt werden muss jedoch, dass die Rürup Rente mit Renteneintritt ab 2040 zu 100% versteuert werden muss. Von der Steuerersparnis profitiert jeder, der regelmäßig in die Rürup Rente einzahlt und eine jährliche Steuererklärung abgibt.

Riester und Rürup kombinieren: so lohnt es sich

Mittelbar und unmittelbar zulageberechtigte Personen der Riester Rente müssen jährlich mindestens 60 Euro in den Riester Vertrag einzahlen. Fehlt dieser Einzahlungsbetrag, sind keine Zulagen möglich. Die Höhe der jährlichen Zulagen beläuft sich auf 175 Euro für den Sparer (Grundzulage). Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro für jedes Kind, das bis 31.12.2007 geboren wurde und 300 Euro für jedes Kind, das ab 01.01.2008 geboren wurde.

Beispiel: Eine Mutter mit zwei Kindern (geb. 05.04.2005 und geb. 07.05.2008) zahlt jährlich den Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro in ihren Riester Vertrag ein. Sie erhält zusätzlich eine jährliche Zulage in Höhe von 660 Euro. Die gesamte Einzahlung in den Vertrag beläuft sich somit auf 720 für dieses Jahr.

Bei ergänzender Besparung einer Rürup Rente stehen dem Sparer unabhängig von den Riester-Zulagen Steuervergünstigungen zu. Die eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. 2019 beträgt der Steuervorteil 88% der eingezahlten Beiträge. Werden jetzt beide Verträge gleichzeitig abgeschlossen und bespart, könnte das Beispiel wie folgt aussehen:

Beispiel: Die zweifache Mutter zahlt monatlich 5 Euro in den Riester Vertrag ein. Sie erreicht damit die notwendige Mindesteinzahlung in Höhe von 60 Euro pro Jahr. Sie erhält eine jährliche Zulage in Höhe von 660 Euro (Grundzulage + Kinderzulage 1 + Kinderzulage 2). Parallel zahlt sie jeden Monat 200 Euro in eine Rürup Rente ein = 2.400 Euro jährlich. Diesen Beitrag setzt sie innerhalb ihrer Steuererklärung für das Jahr 2019 ab. Die Steuervergünstigung beläuft sich auf 2.112 Euro (88% von 2.400 Euro). Insgesamt erhält die Mutter einen Vorteil in Höhe von 2.772 Euro. Selber eingezahlt hat sie aber nur 2.400. Sie hat somit ein Plus in Höhe von 372 Euro erzielt.

Fazit

Abschließend kann gesagt werden, dass eine Kombination von Rürup Rente und Riester Vertrag durchaus effektiv und sinnvoll sein kann. Ausschlaggebend ist die eigene Zulagenberechtigung bezüglich der Riester-Regelungen. Daneben kann das gleichzeitige Besparen zweier Verträge sinnvoll sein, sofern der mögliche Steuervorteil aus den Riestereinzahlungen die möglichen Zulagen übersteigt. Denn prinzipiell können Beiträge zur Riester Rente und zur Rürup Rente gebündelt steuerlich abgesetzt werden. Diese Alternative empfiehlt sich vor allem für Vielverdiener. Bei einer nicht vorhandenen Zulagenberechtigung sollte dagegen generell von der Riester Rente abgesehen werden.

aktualisiert: 12.04.2019

Bilderquellen: © Nikolai Sorokin / Fotolia

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