Voraussetzungen für Wohnsitze in Österreich und Deutschland
Erwirbt ein deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland ein Haus oder eine Wohnung in Österreich, stellt sich oft die Frage zur Anmeldung des Wohnsitzes. Diesbezüglich ist das Gesetz sehr klar. Denn ein Nebenwohnsitz ist nur dann möglich, wenn in einem Staat bereits ein Hauptwohnsitz besteht. Daher ist grundsätzlich ein Wohnsitz in in beiden Ländern erlaubt.
Allerdings stellen einzelne österreichische Bundesländer hohe Anforderungen an die Immobilienbesitzer hinsichtlich der jährlichen Nutzungsdauer durch die Eigentümer und die damit verbundene Anmeldung der Immobilie als Hauptwohnsitz.
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Strenge Regelungen in bestimmten Bundesländern Österreichs
Vor allem in den Bundesländern Tirol und Salzburg besteht in vielen Gemeinden und Städten die Regelung, dass Wohnungen nicht als Freizeitwohnungen verkauft und genutzt werden dürfen. Oft ignorieren die neuen Eigentümer diese Vorgabe und kaufen die Immobilie trotzdem als Feriendomizil. Bei der Anmeldung des Wohnsitzes bei der österreichischen Behörde gibt der Immobilieneigentümer die geforderte schriftliche Erklärung ab, dass er die erworbene Immobilie dauerhaft nutzt. Damit begeht er wissentlich einen Gesetzesverstoß, der schwerste Folgen nach sich ziehen kann.
Denn die Behörden kontrollieren vor allem in Tirol und Salzburg die regelmäßige Anwesenheit der Eigentümer durch unangemeldete Besuche und über Energieverbrauchsrechnungen. Stellt sich dabei heraus, dass die zur Dauernutzung gekaufte Immobilie vom Eigentümer nur temporär bewohnt wird, drohen hohe Verwaltungsstrafen. Im schlimmsten Fall kann eine staatliche Zwangsversteigerung der Immobilie die Folge sein.
Die Anmeldung einer Immobilie als Wohnsitz ist in bestimmten Bundesländern nur dann möglich, wenn entweder die regelmäßige Nutzung durch den Eigentümer erfolgt, oder ein Ferienwohnsitzbescheid vorliegt.
Besteuerung von Einkommen am Ort des Lebensmittelpunkts
Im Prinzip ist mit dem Hauptwohnsitz eine unbeschränkte Steuerpflicht verbunden. Um jedoch eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, kommt in diesem Fall das zwischen Deutschland und Österreich vereinbarte Doppelbesteuerungs-Abkommen zur Anwendung. Im Rahmen dieser Regelung erfolgt die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit immer dort, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet. Dieser ist zumeist gleichzeitig der Tätigkeitsort.
Eine beschränkte Steuerpflicht besteht in Österreich unter folgenden Voraussetzungen:
- Österreichischer Wohnsitz wird für maximal 70 Tage pro Kalenderjahr genutzt.
- Es muss eine Auflistung über die zeitliche Nutzung der Wohnung in Deutschland geführt werden.
Diese Regelung gilt nicht, wenn der Lebenspartner am österreichischen Wohnsitz unbeschränkt steuerpflichtig ist. In diesem Fall befindet sich der Lebensmittelpunkt in Österreich. Denn die Definition des Lebensmittelpunkts orientiert sich vorrangig an der familiären Situation. Die wirtschaftliche Situation ist nachrangig.
Anders verhält es sich mit Nebeneinkünften am zweiten Wohnsitz in Österreich. Diese sind uneingeschränkt in Österreich steuerpflichtig, da sie hier generiert wurden.
Wann ist die Anmeldung eines Fahrzeugs in Österreich erforderlich?
Ein mit dem Hauptwohnsitz eng verbundenes Thema ist die Anmeldung von Kraftfahrzeugen. In Deutschland angemeldete Fahrzeuge dürfen bis maximal 180 Tage jährlich in Österreich gefahren werden. Überschreitet ein Immobilienbesitzer mit zweitem Wohnsitz in Österreich diesen Zeitraum, muss das Auto in Deutschland ab- und in Österreich angemeldet werden. Denn bei einem Aufenthalt in Österreich von mehr als 180 Tagen jährlich verlagert sich der Lebensmittelpunkt zum österreichischen Wohnsitz. Erfolgt keine Ummeldung, hat dies im Fall eines Unfalls gravierende Folgen, da seitens der Versicherung unter Umständen keine Leistungspflicht besteht.
aktualisiert: 12.04.2019
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