Das Forward-Darlehen stellt eine immer beliebter werdende Möglichkeit der Anschlussfinanzierung im Zuge der Immobilienfinanzierung dar.
Da man allerdings die zukünftige Zinsentwicklung möglichst genau einschätzen muss, um entscheiden zu können, ob der Abschluss eines solchen Darlehens sinnvoll ist oder nicht, stellt sich in dem Zusammenhang natürlich auch noch die Frage, wie lange im voraus man ein Forward-Darlehen überhaupt abschließen sollte?
Bis zu 5 Jahre möglich
Die meisten Banken bieten dieses Anschlussdarlehen ohnehin nur unter der Bedingung an, dass es maximal noch zwei Jahre bis zum Ende der aktuellen Zinsfestschreibung sind.
Es gibt jedoch auch einige Angebote, im Zuge derer man einen Vertrag auch dann abschließen kann, wenn es noch bis zu fünf Jahre sind, bis das aktuell genutzte Immobiliendarlehen bzw. die Zinsfestschreibung abläuft. Ein solch langer Zeitraum ist allerdings nicht unbedingt sinnvoll, da es nahezu unmöglich ist heute schon abschätzen zu können, auf welchem Stand sich die Hypothekenzinsen in vier oder fünf Jahren befinden werden.
Baufinanzierungsvergleich
Vorlaufzeit von 2 Jahren empfehlenswert
Es gibt zwar keine Vorgaben in dem Sinne, wie lange im voraus man ein Forward-Darlehen abschließen sollte, aber sinnvoll ist sicherlich aufgrund von Erfahrungswerten ein Zeitraum von maximal zwei Jahren vor Fälligkeit der bisherigen Zinsfestschreibung.
Denn auf eine Sicht von zwei Jahren hinweg lässt sich zumindest mit einer größeren Wahrscheinlichkeit „vorher sagen“, wie sich die Zinsen in diesem Zeitraum entwickeln können.
Zu nah am Fälligkeitsdatum des aktuellen Darlehens sollte der Abschluss allerdings auch nicht liegen, denn die allgemeinen Hypothekenzinsen sollten zumindest um den beim Forward-Kredit zu zahlenden Zinsaufschlag ansteigen. Anhand dieser Fakten und historischen Zinsentwicklungen kann man sich als eine Art Faustregel merken, dass der sinnvollste Zeitraum für den Abschluss vom Forward-Darlehen der ist, wenn die bisherige Zinsfestschreibung noch ein bis zwei Jahre gültig ist. Zudem muss natürlich die voraussichtliche Entwicklung der Zinsen „passen“, es muss also von steigenden Zinsen ausgegangen werden.
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