Das Forward Darlehen ist eine besondere Form von Immobilienkredit und eine Möglichkeit der Anschlussfinanzierung. Nicht nur beim „normalen“ Hypothekendarlehen, sondern eben auch bei dieser besonderen Anschlussfinanzierung kann es somit nötig werden, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Dabei sollte jedoch die Vorfälligkeitsentschädigung bedacht werden.
Warum werden diese Gebühren erhoben?
Diese Entschädigung dient als ein Zinsausgleich, den die Banken immer dann verlangen, wenn ein Hypothekendarlehen vor der eigentlichen Fälligkeit abgelöst wird. Daher betrifft diese Entschädigung natürlich auch das Forward Darlehen.
Grundsätzlich ist die Bank zwar nicht dazu verpflichtet die Kündigung des Kreditnehmers zu akzeptieren, jedoch stimmen die meisten Banken hier aus Kulanz zu.
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird deshalb berechnet, weil der Bank mitunter durch die vorzeitige Kündigung Zinseinnahmen entgehen, die sie im Zuge der Ratenzahlung bis zur geplanten Fälligkeit erhalten hätte.
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Wonach richtet sich die Höhe?
Die Höhe der Zinsentschädigung in richtet sich nach verschiedenen Faktoren: Grundsätzlich kann Bank in gewissen Grenzen die Höhe zunächst einmal selbst bestimmen. Dabei orientieren sich die Banken jedoch relativ einheitlich daran, wie hoch die Differenz zwischen den im Darlehen festgelegten Zinsen und den aktuellen Zinsen für Hypothekendarlehen sind.
Je größer die Differenz zu Ungunsten der Bank ist, also je niedriger die aktuellen Zinsen im Vergleich zu den im Vertrag vereinbarten Zinsen sind, desto höher wird auch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen müssen.
Insofern sollte der Kreditnehmer stets bei der vorzeitigen Kündigung von einem Forward Darlehen bedenken, dass die zukünftige Zinsersparnis höher sein sollte als die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung.
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